Mal ein paar Gedanken zum Thema „Impressum / Datenschutz-Grundverordnung / Disclaimer“

Man muss sich ja mal ein paar Gedanken machen
… wegen der sich wiederholenden Äusserungen zur Impressums- und Disclaimerpflicht von Blogs und den wabernden Ängsten bezüglich der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), also habe ich mich in den vergangenen Tagen ein bisschen belesen, was es mit den verschiedenen Verpflichtungen tatsächlich auf sich hat und diese leider nicht ganz so kurze Zusammenfassung ist das Ergebnis, vor allem natürlich subjektiv, im Hinblick auf diesen Blog hier. Diejenigen, die ihren Blog anders führen, werden beim Lesen schon bemerken, wo es für sie in eine andere Richtung geht :

    Impressum:
    Nach wie vor gibt es keine allgemeingültige Impressumspflicht, sondern verschiedene Rechtsnormen für spezifische Informationspflichten, als da wären § 5 Telemediengesetz (TMG), § 55 Rundfunkstaatsvertrag (RStV) oder § 2 Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV), aber nicht in allen Fällen des Veröffentlichens von Inhalten in einem Webmedium sind diese Pflichten bindend.
    Zwar sind auch private Webseiten, Blogs und Seiten innerhalb Sozialer Medien wie Facebook, Google-plus, WordPress u.ä. grundsätzlich Telemedien, und dort Veröffentlichende könnten als Dienstanbieter angesehen werden und verpflichtet sein, ein Impressum zu erstellen, aber es sind nicht grundsätzlich alle: Bei Unterseiten grösserer Dienste aus dem Bereich der Social Media hängt es davon ab, ob der einzelne User selbst als Diensteanbieter im Sinne des Telemediengesetze anzusehen ist.
    Weil geschäftsmäßiges Handeln im Sinne des Telemediengesetzes kein angemeldetes Gewerbe erfordert, entsteht Unsicherheit in der Definition eines „Dienstanbieters“, denn nicht erst Kostenpflichtigkeit des Webseitenbesuchs oder ein Onlineshop sind entscheidend; auch Bannerwerbung oder Bücherlisten, über die beispielsweise ein WordPress-Blognutzer in einem kostenpflichtigen Premium- oder Business-Wordpress-Blog auch bei WordPress.com Vergütungen bekommt, sind Dienste, und Angebote, veröffentlichte Inhalte über das reine Reblogging und die Creative Commons Attribution-NonCommercial-ShareAlike- Regeln hinaus „nach Absprache“ zu nutzen, könnten ebenfalls als angedeutetes Dienstleistungsangebot verständlich sein. Sogar persönliche Blogs von Freiberuflern (Fotografen, Journalisten, Schriftsteller und andere Künstler) könnten im Sinne der Selbstvermarktung als geschäftlich eingestuft werden, aber Blog-Kontakte wie Kommentare und Likes machen mich meinerseits nicht zum „Dienstanbieter“ für jene.
    In diesem Zusammenhang erinnere ich an den Nutzungsvertrag mit WordPress.com , der zugleich eine gute Definitionshilfe darstellt: > Geschäftsbedingungen (auf Deutsch) | > User Guidelines (auf Englisch).
    Beiden zufolge ist streng geregelt, wer auf seiner jeweils gewählten Service-Variante von WordPress was tun darf oder unterlassen muss. Unter diesem Aspekt hilft der Seitenbetreiber seinen Usern, diesbezüglich auf der sicheren Seite zu bleiben, muss aber die Verantwortung für zugeschaltete Bannerwerbung im Sinne des Punkts 10 der Geschäftsbedingungen über Werbeanzeigen selbst übernehmen: „Automattic behält sich das Recht vor, Werbeanzeigen auf Ihrem Blog anzuzeigen, sofern Sie kein „Keine Werbeanzeigen“-Upgrade oder ein VIP Service-Konto erworben haben.“
    So verhält es sich auch auf diesem Blog: PUZZLE ❀ … lieber verwirrt als gelangweilt. mit der Webadresse 2puzzle4.wordpress.com: es ist ein kostenloser WordPress-Blog und für die Inhalte der Werbung, die WordPress zu schalten beliebt, bin ich darum nicht verantwortlich, weder redaktionell noch als Dienstanbieter, denn Dienstanbieter ist WordPress bzw. Automattic. Es besteht deshalb keine Notwendigkeit, ein Impressum zu erstellen. Rein private Seiten unterliegen nach wie vor nicht der Impressumspflicht des Telemediengesetzes, während die Blogs, die tatsächlich Einkünfte mit zugeschalteter Werbung generieren, die inhaltliche Verantwortung für die von ihnen ausgewählte Werbung haben und Impressungspflicht. Der Unterschied leuchtet doch ein?

    Datenschutz:
    Den aktuellen Stand zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union bei WordPress bzw. Automattic kann man nachlesen beim Support unter General, Policies & Safety:
    > „Automattic and the General Data Protection Regulation (GDPR)“
    Der WordPress-Support bzw. Automattic kündigt an, rechtzeitig Lösungen für die Blogs der betreffenden Länder freizuschalten. Also: durchatmen und warten, dass WP seine Optionen zuschaltet, für Gratis-Blogs sind nämlich die Anbieter juristisch in der Pflicht, dafür zu sorgen.
    Man findet im Text auch Links zur englischsprachigen Aufklärung der EU zum Thema, unmissverständlich mit dem Begriff „Small Business“ verknüpft, bzw. SME = Abkürzung für small and medium-sized enterprise — kleines oder mittleres Unternehmen (KMU).
    Auf Deutsch kann man sich schlau machen mit Hilfe des zwar langen, aber einigermassen verständlichen Artikels
    > Wikipedia: Datenschutz-Grundverordnung
    .
    Interessant für den Blog-Nutzer ohne kommerzielle bzw. werbliche Intentionen ist, dass diese Verordnung nicht gilt „für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die von einer natürlichen Person zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten und somit ohne Bezug zu einer beruflichen oder wirtschaftlichen Tätigkeit vorgenommen wird. Als persönliche oder familiäre Tätigkeiten könnte auch das Führen eines Schriftverkehrs oder von Anschriftenverzeichnissen oder die Nutzung sozialer Netze und Online-Tätigkeiten im Rahmen solcher Tätigkeiten gelten. Diese Verordnung gilt jedoch für die Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter, die die Instrumente für die Verarbeitung personenbezogener Daten für solche persönlichen oder familiären Tätigkeiten bereitstellen.“
    So steht es in der Erwägung (18), und die Beschreibung passt auf den Hobby-Blognutzer mit seinem Blog im „gratis“ oder „persönlich“ betriebenen WordPress.com unter Einhaltung der Geschäftsbedingungen / user-guidelines.
    In diesem Zusammenhang stehen die beiden Begriffe „data protection by design“ und „data protection by default“ , meist als „Privacy by Design“ und „Privacy by Default“ bezeichnet. Diese Grundsätze bedeuten, dass die Technik („design“) der Datenverarbeitung von vorneherein darauf entworfen und ausgerichtet und die Voreinstellungen („defaults“) so ausgewählt sein sollen, dass den Grundsätzen des Datenschutzes Genüge getan wird.
    Mit den von Automattic zeitgerecht in Aussicht gestellten Datenschutzoptionen müsste eigentlich jeder mit einem wordpress.com-Blog weiterhin den Anforderungen entsprechen können, und sich durch Selbstdefinition entweder in privat, premium, business oder wie auch immer es genannt wird, das seinem Blog entspricht, zuordnet. Mit selbstgehosteten wordpress.org-Blogs habe ich mich nicht beschäftigt, aber dass der WordPress-Support auch da Rat geben kann, nehme ich an.

    Disclaimer:
    Gemäß > Telemediengesetz (TMG) § 7 Allgemeine Grundsätze bin ich nach den allgemeinen Gesetzen auf meiner Seite für eigene Inhalte verantwortlich, bin jedoch bei der sogenannten Durchleitung von Informationen nicht verpflichtet, übermittelte oder gespeicherte fremde Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen. (Selbstverständlich wäre ich aber dankbar, wenn mich jemand darauf hinweist, dass sich hinter einem gesetzten Hyperlink nicht oder nicht mehr das befindet, was ich zu vermitteln vermeinte.) Im Nutzungsvertrag mit WordPress steht ausserdem, der Nutzer sei verantwortlich für die Unbedenklichkeit seiner Veröffentlichungen und Links bzw. der Vermeidung von Schadlinks, Malware und Computerviren.
    Dass man seinen Blog pflegt und Spam-Links entfernt, wenn man sie bemerkt, versteht sich von selbst. Auf das Einbetten des WordPress-Netzwerk-Widgets verzichte ich, weil dort auch Blogs verlinkt werden, die man nicht selbst ausgesucht hat, sondern die sich dort als Follower oder deren Netzwerk selbst hineinschleichen, auch mit Links zu Seiten mit unerwünschten Inhalten. Aber ein sogenannter Disclaimer-Text auf dem Blog signalisiert lediglich Problembewusstsein; wegen der o.g. allgemeinen Grundsätze von § 7 TMG ist er nicht notwendig.
    Disclaimer of Liability :
    Es gibt einen Ableger des Disclaimers in Blogs, in eigener Sache der Webseite: ein Irrtumsvorbehalt, da es sich um einen privaten Hobby-Blog handele, der nur zum eigenen Vergnügen und ohne finanzielle oder werbliche Interessen geführt wird, dessen Inhalte Hobby, Privat- und Gefühlsleben wiederspiegeln, Meinungen, Eindrücke, persönliche Gedankengänge und gegebenenfalls den Wunsch nach Kommunikation darüber. In einem solchen Fall ist man jedoch sowieso nicht dazu verpflichtet, darauf ausdrücklich hinzuweisen.

Persönliches Fazit:
Selbstverständlich behalte auch ich mir über die langen Jahre seit Beginn des Blogs vor, Äusserungen von Irrtümern als Ausdruck meiner Persönlichkeitsentwicklung stehen zu lassen, solange mich niemand per Kommentar oder persönlicher Nachricht darauf aufmerksam macht und sein Ansinnen begründen kann.
Mein Blog erhebt weder Anspruch darauf, allen wissenschaftlichen, juristischen oder anderen Erkenntnissen gerecht zu werden, noch eine geeignete Quelle für derlei verlässlicher Verwendung zu sein. Auch nicht in diesem Beitrag.
Ich beanspruche aber meinen Platz im Blog als Autorin und Urheberin der von mir fotografierten oder anders gestalteten Bilder und Texte, sofern sie nicht als Zitate und anderer Autoren Werke gekennzeichnet sind.
Weiters nehme ich in Anspruch, mich als private Hobbyblog-Nutzerin eines unentgeltlichen WordPress-Blogs darauf verlassen zu können, dass der Anbieter Automattic seine Verpflichtung erfüllt, mir die WordPress-Tools auf dem Dashboard zur Verfügung zu stellen, mit denen ich spätestens ab dem 25. Mai 2018 der Datenschutzverordnung Genüge tun kann.
Und ich beharre darauf, mich auf die übliche Kommentarfunktion und die von mir zur Verfügung gestellte Nachrichtenformular-Möglichkeit als Kontaktaufnahme für eventuelle Hinweise, Fragen und Korrekturen zu beschränken, weil ich tatsächlich nach wie vor kein Impressum haben muss.

48 Gedanken zu “Mal ein paar Gedanken zum Thema „Impressum / Datenschutz-Grundverordnung / Disclaimer“

  1. 737/5000
    there is a lot of thinking about how to just post the posts, no bigger links even with the WP, other than the ones I assumed when making the free plan, but it has bothered me the ads, suggestions from other blogs that have nothing to do with what I do, and other issues that I will not dwell on now. I confess that my limit has come to an end. not with the followers, always kind and educated and creative, but with some details with which I do not conform to the limitations imposed, and the years tiredness of the blog. the Chronos will soon stop permanently. I have some indications to answer and I hope to do as soon as possible and close the passage here. very pertinent the text, very lucid and with much reflection ahead. an essential post, Heide.

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    • Sad news coming with the compliment, Fernando, but at times I felt the same, and a time-out or closing of annoying cirumstances means freedom instead of feeling under obligation to perform in some special way, instead of joy.
      Thank you for your comment, Fernando!

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    • Anwendbare, verständliche und ausreichenden Möglichkeiten will und muss Automattic uns ja noch liefern, so wie der Cookie-Hinweis ja auch nicht von jedem einzeln in der Sandbox installiert werden muss.
      Bis dahin brauchen wir diese improvisierten Einzelverrenkungen nicht zu machen, sondern können auf die Einlösung der Verpflichtung von WordPress bzw. Automattic bis in die letzte Maiwoche warten.

      Wenn du so privat und wirtschaftlich vorteilslos blogst wie ich, brauchst du weder Impressum noch Disclaimer. Wenn du unsicher bist, ob nicht doch irgendwelche erwähnten Produkte, Bücher, Restaurants oder sonst ewas anders verstanden werden könnten, sind sie sicherheitshalber da, um dem Telemediengesetz Genüge zu tun, aber in dem Fall würde ich mir mehr um die WordPress-Regeln rund um die Werbung bzw. deren strenges Verbot im Gratisblog Sorgen machen.

      Das ist meine Meinung dazu.

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  2. Wow, da hast du ja was verfaßt! Vielen Dank für die Infos und deine Meinung dazu. Blöd sind halt manche Sachen, die so grenzwertig in der Auslegung sind, wie mit dem Impressum. Bislang sah ich das genauso, auch wenn ich eins hab, aber ich bin mir unsicher, ob das mit den neuen Gesetzen jetzt nicht doch verpflichtend wird. Deinen Aussagen gemäß wohl nicht, aber wie gesagt: ist das immer so klar?? Mich hat noch mal überrascht, was ich auf einer anderen Seite las, mit welchen Kleinigkeiten überall Daten abgezogen werden: ob es die vorinstallierten Google fonts sind, die auf allen Seiten vertreten sind, die Gravatare, die wir nutzen oder die Emojis, die wir hinterlassen. Jedes Mal finden Datenabfragen statt, wird unser Nutzerprofil ausgeforscht. Aber ich finde es unmöglich, daß ich als kleiner Endverbraucher mich darum kümmern soll, was die Großen veranstalten! Das kanns doch nicht sein. Ein sorgfältiger Umgang mit Daten sollte sein, aber dann müssen auch alle dran beteiligt werden. Ich bin gespannt, ob und was uns bis zur Deadline angeboten wird.

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    • So ist das auch gar nicht gemeint, dass private Hobbyblog-Nutzer das auch sollen. Darum habe ich mich ja eingelesen, weil mir die ganze Panik seltsam vorkam.

      Wer eigens ein Upgrade bezahlt hat, um beispielsweise seine Fotos, Bücher oder kunsthandwerklichen Produkte über das Web zu promoten oder direkt zu verkaufen, wer als Modeblogger, Warentester oder Küchenfee blogt und dabei Produkt-Werbung integriert, oder auch wer „nur“ mit zugeschalteten Einblendungen sich die Gebühr für seinen Blog mit dem grösseren Medienspeicher bezahlen lassen will, also all diese Blogger, die tatsächlich materiellen Nutzen aus den Besuchern ihrer Seiten ziehen, müssen sich doch nicht erst jetzt als Dienstanbieter im Sinne des Telemediengesetzes betrachten. Das waren sie vorher auch schon die ganze Zeit, und das Telemediengesetz gilt ja auch schon länger als die Datenschutzgrundverordnung, die alle unnötig aufregt, weil sie plötzlich so ein diffuses Angstgefühl haben, am 26. Mai 2018 den Blog geschlossen zu finden oder ein anwaltliches Schreiben im Kasten zu finden, wo das ohnehin schon vorher auch hätte sein können, oder aber auch weiterhin unwahrscheinlich bleibt, je nachdem.

      Die Probleme derjenigen, die sich alle möglichen externen Sachen in ihre selbstgehosteten wordpress.org-Blogs eingebaut haben, die sich Fonts hier und Designs dort holen, sind andere, da könnte immer auch etwas integriert sein, das unbemerkt Daten zieht, sie müssen sich tatsächlich mehr Gedanken machen.

      Aber der „kleine Endverbraucher“, der Nur-User ist und keine Dienstanbieter (siehe oben im Text erklärt), der nur nutzt, was vorinstalliert ist, wenn man einen ganz normalen Gratis-Blog bei WordPress eröffnet, auch die zum WordPress(!)Design gehörenden Fonts, steht dafür nicht datenschutzrechtlich in der Verantwortung, sondern WordPress bzw. Automattic als Dienstanbieter, und die (siehe ebenfalls oben im Text) sichern zu, bis zum Stichtag alles bereitgestellt zu haben, was für Nutzer in der EU notwendig ist, um die Forderungen der Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen.

      Noch ein Wort zu deiner Befürchtung, an der Impressumspflicht wie im Artikel beschrieben, würde sich etwas ändern: ist das logisch? Hallo: es ist Datenschutz angesagt, nicht das Gegenteil!
      Wer keine – noch so kleinen – geschäftlichen Vorteile aus seinem Blog zieht, braucht nach wie vor keine Adressen, Telefonnummern, Steuernummern, Gerichtsstände von sich aus ins zu Netz stellen!
      Soll nicht ausgerechnet Facebook gerade jetzt wegen des Datenschutzes endlich sogar per Gerichtsurteil des Landgerichtes Berlin vom 12.02.2018 nicht länger per Voreinstellungen für seine Dienste in Deutschland seine Nutzer zwingen, sich mit ihrem Klarnamen anzumelden?
      Wo wäre da die Logik, wenn unsereiner sich nun auf WordPress mit Name und Adresse für jedermann stalkbar machen müsste!

      Mein Eindruck ist, dass einige Institutionen, allen voran das Finanzamt, grosses Interesse an der herrschenden Verunsicherung haben, denn bisher entgehen ihm riesige virtuell erwirtschaftete, potentielle Steuereinnahmen, die von manchen Blogs (die du und ich wahrscheinlich nicht besuchen), generiert werden. Die hätten schon längst alle ihre gewerbliche Ausrichtung deklarieren müssen, eben auch durch ein Impressum.
      Nicht mein Stück Kuchen.

      Unsicherheit streuen wollen könnten auch die sogenannten Daten“schützer“, denn es erspart doch viel Mühe, wenn ihnen jeder seine Adresse schenkt, denn die Anmeldedaten, die wir bei WordPress brauchen, sind ja zunächst auch nicht klar, sondern nur eine Mail-Addy und evtl. eine Mobiltelefonnummer, beides müsste erst in San Francisco eingefordert werden und dann in Deutschland durch die entsprechende neugierige Behörde zurückverfolgt – bis zum Klarnamen. Da wäre es doch anders netter für sie, das Budget der Behörde oder wessen auch immer würde geschont.
      Äh….

      Auch interessant finden könnten das die vielen privat schnüffelnden Kontrollfreaks, die keiner davon abhalten kann, in Social Media diesbezüglich Unsicherheit zu verbreiten – das liest sich, als würde ich selbst an Paranoia leiden, aber das Web ist voll von Manipulierern, die sich an ihrer Wirkung weiden. Endlich zu wissen wie all die Menschen heissen, die man nur als Nickname kenn, das wäre mal was…. – Nö.

      Datenschutz für Privatpersonen ist nach wie vor die Priorität!
      Mit den Daten, die irgendwelche Elemente auf den Seiten erheben, hat die Impressumspflicht nur sekundär zu tun: du brauchst kein Impressum, ausser du verkaufst oder bewirbst etwas auf deinem Blog.
      Was du auf einem Gratisblog von WordPress sowieso nicht darfst (auch nicht im „Persönlich“-Tarif), falls du nicht riskieren willst, den Blog von WordPress geschlossen zu bekommen. Hier greifen die Zahnräder ineinander.

      Lass dich nicht verunsichern von anderen Blogs, die jammern, weil sie ihre bisher noch nicht entdeckten Geschäfte eben nun doch offenbaren müssten, weil sie als Dienstanbieter tatsächlich in der Pflicht sind, anders als Hobby-Gratis & Umsonst-Blognutzer.

      Falls jemand befürchtet, dass demnächst dieselben windigen Anwälte das Web auf angebliche Verstösse hin abgrasen könnten, die vor ca. zehn Jahren versucht haben, im 20 €-Bereich Eltern Geld abzupressen, weil ihre Kinder, auch die noch nicht geschäftsfähigen, tatsächlich oder angeblich irgendetwas heruntergeladen hätten, dann mag das vielleicht sogar vorkommen, aber – im unberechtigten Falle – wie wollen die dich erreichen, ohne Impressum?
      Eben.

      Jeder von den Blognehmern, -nutzern und Selbsthostern kann seine bisherigen Inhalte Revue passieren lassen, in welche Kategorie er / sie tatsächlich fällt, und im Zweifelsfall alle Angaben ins Netz stellen, was für eine noch so geringe wirtschaftliche Nutzung notwendig ist. Das bezieht auch die Verpflichtung in Sachen Datenschutz-Verordnung mit ein.
      Aber wenn ich von mir und meinem Blog ausgehe, muss ich nach wie vor – und auch nach dem 25. Mai 2018 – gar nichts weiter, als die von WordPress / Automattic nachgerüsteten Einstellungen für die Länder der EU auszuwählen und zu aktivieren. Fertig.

      Breathe ….

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  3. Eine komplizierte Geschichte. Ich beschäftige mich auch schon länger damit. Ein Impressum hatte ich schon immer (aus Sicherheitsgründen oder Unkenntniss) Die Datenschutzverordnung habe ich eingefügt. Den Rest warte ich ab. Ich finde auch bei einem kostenlosen Blog, bei dem WP durch Werbeeinnahmen Geld verdient, sind die „Macher“ auch in Zugzwang.Da ich ansonsten keine Ahnung von den div. Einstellungen habe, wäre es sehr nett, wenn Du mal rüberschauen würdest. Oder ist das eine unverschämte Bitte? Dann nicht böse sein. LG

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    • Juristisch ist genau das zutreffend: WordPress ist für die Gratis-und-umsonst-Blognutzer, die ja tatsächlich nur den Dienst nutzen, aber ihrerseits keinerlei Dienst anbieten, in der Pflicht. Genau darum ging es mir mit meiner langen Epistel.
      Jeder muss selbst beurteilen, ob er zu den Nutzern oder womöglich doch auch Dienstanbietern gehört, indem er materielle Vorteile aus dem Blog zieht, indem irgendetwas verkauft oder als Werbung bezahlt wird (auch gegen die WordPress-AGBs).
      Wenn man sich da sicher ist, finde ich Abwarten die beste Haltung, was die von WordPress / Automattic angekündigten datenschutzverordungsgerechten Änderungen an den Einstellungen für die Blogs auf wordpress.com betrifft.

      „Drübersehen“ – wenn du ein Impressum hast, bist du auf der sicheren Seite, falls du das Gefühl hast, irgendwo doch eine Form von Eigenwerbung für Leistungen gemacht zu haben, also, Fotos verkaufen, bezahlte Führungen und Vorträge allzu detailliert bewerben, etwas in der Art.
      Wenn das aber im Blog nicht ausdrücklich angeboten wird und so als Dienst erkennbar , verstösst das, so glaube ich zumindest das oben im Artikel Aufgelistete zusammengefasst zu verstehen, nicht gegen die AGBs von WordPress für Gratis-Blogs, ist lediglich unwirtschaftlich betriebenes Hobby und damit auch von all den selbst erbrachten Verpflichtungen wie eben ein Impressum und auch die Auflistung diverser potentieller Daten erhebender Elemente in Eigenregie, frei.

      Muss ich jetzt dazuschreiben, das sei alles ohne Gewähr? Ich finde, wir sollten alle im Auge behalten , dass es um Datenschutz für das Web nutzende Privatpersonen geht, nicht um das Gegenteil davon, die Selbstentäusserung für alle, die auf der Jagd sind nach Adressen, weshalb auch immer:
      Wer Geschäfte macht, ist in der Pflicht, wer ausschliesslich privat ist im Netz, nicht.

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      • Du hast da wirklich umfassende Informationen parat, allerdings hatte ich bisher auch auf eine Erklärung von WP gehofft, in der es sinngemäß heißt, alle Blogs, die nix außer den Standards und keine Erweiterungen nutzen, sind DSGVO-konform.
        Diese Sicherheit fehlt mir…

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        • Ja, auf Deutsch wurde der Support da wenig aktiv, das ist bedauerlich.
          Trotzdem würde ich nicht löschen, sondern nur privatsetzen. Dann behältst du die Option, nach späteren Erkenntnissen wieder öffentlich zu setzen.

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  4. Vielen Dank. Das beruhigt mich etwas. Ich biete nichts an und verdiene kein Geld mit dem Blog, habe sogar noch extra darauf hingewiesen. Jetzt heißt es auf Reaktionen von WP warten. Ich danke Dir. Schönes Wochenende.

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  5. Danke, Heide, für Deine Mühe und Sorgfalt bei der Ausarbeitung deiner großartigen Behandlung dieses schwierigen Stoffes!
    Im ersten Augenblick bekommt man bei diesem Thema ja immer einen Schrecken und dann Zweifel, ob man beim Bloggen alles (rechtlich) richtig macht …
    Das Telemediengesetz (TMG) finde ich in vielen Begriffsbestimmungen etc. schwammig. Es gibt darin keine (ausdrückliche bzw. ausreichende) Definition des Begriffs Telemedien selbst (fehlt in der Auflistung des § 2; und § 1 benutzt eingangs m. E. nur einen längeren Ausdruck dafür …) und keine klare Abgrenzung zwischen Nutzern und Dienstanbietern.

    Am meisten fehlen mir im TMG folgende (eindeutige) Erklärungen/Antworten:
    – ist ein (einzelner) Blog/-inhalt selbst ein (Tele-)Medium oder ist nur der Blog-Hostdienst (o. ä.), bei uns also WordPress.com, hier das Telemedium?
    – sind Hobby-Blogger nun Diensteanbieter oder -nutzer (der Dienste von WordPress usw.) oder beides oder je nachdem …. ?

    Deine Erklärungen sind auf jeden Fall hervorragend – sowohl juristisch, soweit ich das beurteilen kann, als auch logisch/vernünftig – begründet und zusammengefasst … und im Ergebnis nachvollziehbar und vor allem beruhigend für die meisten „einfachen“ Blogger 🙂
    Viele Grüße,
    Christoph

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    • Es wirkt schwammig, aber ist eindeutig:
      Wenn du einen Hobbyblog werbe- und gewinnfrei von WordPress als betreibende Plattform nutzt, gilt zwar das ganze Gebilde und seine Einzelteile als Telemedium, ist aber laut Telemediengesetz eindeutig frei von der Verpflichtung, sich per Impressum zu verifizieren. WordPress bzw. Automattic als Betreiber und Nutzer der Gratisblogs für seine Werbeschaltung ist in dem Fall ( wenn der Bloguser sich an die Geschäftsbedingungen gehalten hat) in gesamtem Umfang und ausschliesslicher Dienstanbieter. Daran besteht überhaupt kein Zweifel.
      Und weil das so ist, hat der zum privaten Vergnügen agierende Hobbyblog-User auch bezüglich der Datenschutzverordnung keine weiteren eigenen Pflichten, juristische Formeln zu texten, sondern hat das Recht, von WordPress zu erwarten, dass die Basis des Blogs, die Voreinstellungen, dahingehend angepasst werden, und nur z.B. entsprechende, für das EU-Recht wirksame Banner (vergl. Cookie-Widget) angewählt zu werden brauchen.

      Es ist nur eine Sache der eigenen Aufrichtigkeit, zu hinterfragen, ob man sich nicht bisher erfolgreich mit einem noch so kleinen „Small Business“ unentdeckt und (auch wider die eindeutigen Regeln von WordPress ) damit gratis durchgemogelt hat, denn in dem Fall ist man ebenfalls sowohl Dienstanbeiter im Sinne der Impressumspflicht als auch hinsichtlich der Datenschutzgrundverordnung, im letzteren Fall, weil man Geschäftsdaten speichert, und seien sie noch so gering.

      Telemediengesetz und Datenschutzgrundverordnung kann man in dieser Fragestellung, wer was zu tun hat, auf eine einfache Formel herunterbrechen:
      Wer Geschäfte macht, ist in der Pflicht, wer ausschliesslich privat ist im Netz, nicht.

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      • Danke für die noch mal besser zusammengefasste (und beruhigendere) Erklärung!
        Falls die Vorschriften etwas anderes bezwecken würden, fände ich das auch falsch/unfair und man müsste sich als Hobby-Nutzer des Internets dann sogar wehren.

        Ich wünschte mir, dass auch schon die einschlägigen Vorschriften wenigstens annähernd so verständlich/klar wären wie deine Erläuterungen 🙂

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  6. Dankeschön für Deine ausführliche Behandlung des Themas! Du hast Dir sehr viel Mühe bei den Recherchen gemacht. Ich führe private Blogs und einen Hauptblog im Premiumtarif. Mit dem Freischalten eines Impressums und des Disclaimers habe ich aber nie Probleme gehabt. Die habe ivh seit Beginn an, denn sollte sich in irgendeiner Weise ein Geschäft ergeben, fühle ich mich auf der sicheren Seite.
    Im übrigen bin ich ebenfalls überzeugt davon, dass sich Automatic um die Konformität seiner Dienstleistungen kümmern wird, da ihnen andernfalls ein erheblicher Schaden durch den Wegfall der Kunden droht. Ich denke, dass viele Europäer wordpress.com nutzen.
    Dir noch einen schönen Sonntag! LG Simone

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    • Vielen Dank, Simone, für deinen Kommentar, der zur Erklärung auch gut beiträgt, nämlich, dass es klüger ist, von vornherein zu differenzieren, statt Geld sparen zu wollen und alles als Privatblog gratis betreiben zu wollen und damit gegen gleich mehrere Vorschriften zu verstossen.

      In der Überzeugung, dass WordPress im Interesse seiner eigenen Einnahmen die Blogs in den EU-Ländern, wie ja auch selbst im englischsprachigen Support (siehe Text oben) angekündigt, anpassen wird, stimme ich dir zu.
      Vielleicht wird man die Gelegenheit nutzen, die Nutzung der Tarife stärker zu überwachen.

      Mir selbst wurde vor einigen Jahren schon wegen zweier harmloser, als Werbung ausgelegter Links der Blog geschlossen, der eine war von mir in einem Artikel verwendet worden, war unglücklicherweise auf Ungarisch und enthielt leider auch Eintrittspreise des betreffenden Thermalbades. Dabei wurde das nur beanstandet, nachdem man vorher schon den eigentlichen Stein des Anstosses im Kommentarbereich – nicht von mir, sondern einem Besucher! – gefunden hatte, wo jemand zur Erklärung des Namens der römischen Göttin des Ackerbaus den Link zur Webseite einer gleichnamigen Bäckerei verwendet hatte, die ebenfalls auf Ungarisch war. Es hat mich einige Wochen Korrespondenz mit dem Support in U.S.A. gekostet, nachdem der deutschsprachige das Handtuch geworfen hatte. Dabei wurde ich auf die Tarife hingewiesen, die Werbung erlauben und auch auf das Selbsthosten bei wordpress.org, wo man machen kann, was man will, ausser gegen Gesetze verstossen. Nachdem ich das aber nicht wollte – und in der jetzigen Debatte darüber sehr froh bin – bekam ich meinen Blog hier nach dem Entfernen aller anstössigen Anteile zurück.

      Ich weiss also, dass der eine oder andere seine Risiken eines Blog-Verlustes wegen Regelverstössen auf einem Gratisblog unterschätzt, denn die seitens WP begutachten, was man tut, sprechen, lesen und schreiben nicht unbedingt auch noch andere Sprachen ausser Englisch und vereinfachen darum das Gefundene, aber nachdem WordPress / Automattic seine Voreinstellungen wegen des EU-Rechts für die Gratisblogs ändern muss, wird dann möglicherweise auch mehr hingesehen, dass die Bestimmungen eingehalten werden, weil die juristische Gewährleistung für Millionen von Gratis-Nutzern in dem Fall beim Dienstanbieter liegt, bei WordPress.

      Dir auch weiterhin einen schönen Sonntag!
      LG, Heide

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      • Nur so macht es Sinn.
        Mich wundert, dass so wenige auf die Idee gekommen sind, dass Datenschutz unmöglich das Gegenteil bewirken darf, nämlich dass Privatpersonen, die keinen materiellen Vorteil vom Traffic generieren, genötigt würden, anderen Nutzern des World Wide Web ihre persönlichen Daten auch noch anzubieten hätten in Gestalt von Namen, Adressen, MailAddys und Steuernummern – Daten die normalerweise vor Missbrauch geschützt werden sollten.

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      • Da hast Du ja schon so Deine Erfahrungen gemacht. Hätte ich nicht gedacht, wie eng einiges ausgelegt wird. Das gibt zu denken…

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        • Allerdings. Seitdem habe ich schon den einen oder anderen, der nur nett und informativ sein wollte, vergrätzt, weil ich Kommentare mit Links erst kontrolliere und auch schon Links entfernt und nicht durchgelassen habe.

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          • Vollkommen richtig. Werde ich nun auch verstärkt drauf achten, jedenfalls bei meinem Gratis-Blog. Den letzten Artikel habe ich nun noch ergänzt mit „eigener Meinung ohne Gegenleistung“. Man kann ja nie wissen… Also nochmals Danke für Deine Ausführungen!!

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  7. Hallo Heide,
    danke für Deine Infos! Nun haben wir aber schon den 9.5., und man findet immer noch keine Lösungen des Seitenbetreibers. Was soll man da machen? Und was planst Du, falls da nichts läuft?
    Ich werde mit Sicherheit keine Datenschutzerklärung auf meinen Blog setzen, weil ich als einfacher Blogger ohne Insiderwissen überhaupt keine Ahnung davon habe, welche Daten der Betreiber speichert und was er alles damit so treibt. Dafür werde ich garantiert nicht die Verantwortung übernehmen. Das gleiche gilt auch fürs Impressum, wobei Du da ja der Meinung bist, dass wir es gar nicht brauchen.
    Der Betreiber müsste ja über alle Emailadressen der Blogger verfügen, und darüber eigentlich auch in dieser Angelegenheit alle informieren, wie zu verfahren ist. Falls ich weder per Email noch anderweitig bis zum 25.5. eine Lösung mit Anleitung bekomme, sehe ich mich leider gezwungen, meinen kleinen Blog zu löschen, so schade ich das auch finde.

    LG Johannes (Salzwolf)

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    • Lieber Johannes,

      „wir“ gratis-Blogamateure müssen gar nichts selbst beisteuern, was eigene Erklärungen angeht.
      Privatpersonen, auch blogschreibenden, steht genau genommen der Schutz durch das Datenschutzgrundgesetz zu, denn wir sind die Besucher auf den Seiten, die zu direkten oder indirekten finanziellen Nutzen Daten sammeln.
      Das scheinen sich bisher die wenigsten klarzumachen, statt sich von den anderen, die jammern, weil sie tatsächlich nun (endlich) in der Pflicht sind, mitreissen zu lassen.

      Es betrifft ja ausschliesslich diejenigen, welche in irgendeiner Weise den Blog für kleine oder grosse Geschäfte verwenden, was sie auf einem Gratisblog eigentlich noch nie durften, und wie sie das lösen, ist mir herzlich egal.

      Eine persönliche Mail erwarte ich nicht, sondern fristgerecht, also in zwei Wochen, rechne ich mit einem automatisch eingeblendeten, veränderten Bearbeitungsmodus, wie nach jedem technischen Update – auch da wurde noch nie jemand persönlich angemailt.

      Löschen, weil man ratlos ist, finde ich keine Lösung, weil man nichts wiederbekommt, wenn sich die Panik gelegt hat.
      Privatsetzen genügt doch!

      „Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), englisch General Data Protection Regulation (GDPR), ist eine Verordnung der Europäischen Union, mit der die Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen EU-weit vereinheitlicht werden. Dadurch soll einerseits der Schutz personenbezogener Daten innerhalb der Europäischen Union sichergestellt, andererseits der freie Datenverkehr innerhalb des Europäischen Binnenmarktes gewährleistet werden.“ (Wikipedia)

      Ganz besonders deutlich lässt es sich hier, in etwas längerem Text herauslesen, dass es um die kleine und grosse Geschäftswelt geht, sei es ein Webshop in der bisherigen Grauzone von Blogs oder ein Konzern: sie sollen zur Leistung von Datensicherheit herangezogen werden. Er stammt direkt von der Webseite der Presseinformationsstelle der Europäischen Kommission: -> Europäische Kommission – Pressemitteilung
      Kommission veröffentlicht Leitfaden zu neuen Datenschutzbestimmungen, Brüssel, 24. Januar 2018

      Für den dort als Link zu findenen Leitfaden bzw. das Online-Tool muss man ganz nach unten scrollen, wenn man sie lesen möchte.

      Liebe Grüsse und: geniesse den Tag!
      Heide (Puzzleblume)

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  8. Oh ja, danke liebe Heide (Puzzleblume). Da hast du dir echt viel Mühe gegeben. Hab auch soweit alles überflogen. Dabei liegt, wie so oft, der Teufel im Detail. Womöglich auch, wenn man an einen solchen nicht glaubt. Hm

    Liebe Grüße ebenso zurück und auch alles Gute,

    Claus (Alias: Harry xy say Zweitesselbst’s u.a.)

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  9. Seit heute gibt es die Anpassung von Automattic für die WordPress.com-Blogs: das schon bekannte Cookie-Widget wurde erweitert zum „Privacy & Cookies“-Banner , siehe englischsprachiger Support Cookie & Privacy Banner Widget.
    Wer das „Cookie-Widget“ schon vorher zugeschaltet hatte, bei dem zeigt es sich in der neuen Version.
    Lesen sollte man den Text des Widgets auf dem Dashboard / der Bearbeitungsseite bzw. beim Support dennoch gründlich, denn es wird noch einmal darauf hingewiesen, dass Blog-User, die nicht im Gratis-Modus bloggen, für selbst hinzugefügte Plug-Ins (auch Werbung) dafür die Verantwortung selbst zu übernehmen, und entsprechende Hinweise zusätzlich anzubringen haben.
    Ausserdem wird empfohlen, eine Seite oder ein Widget einzurichten, um per Links hinzuweisen auf die
    > Privacy Policy | Automattic – die Datenschutzrichtlinie für Informationen, die erfasst werden.
    > Cookie Policy | Automattic – in der die Cookies und ihre Nutzung erklärt und aufgelistet werden

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  10. Danke für die Gedanken. Sie sind sehr interessant.
    Ich selbst bin sehr unsicher bei Bildern. Alle Bilder beinhalten persönliche Daten.
    Kritisch ist es aber, wenn Personen drauf sind. Bisher musste man schon fragen, wenn die Personen Hauptmotiv und erkennbar sind. Jetzt kann man nur noch leere Straßen fotografieren, ich beschränke mich schon seit längerer Zeit auf menschenfreie Aufnahmen.
    Es hilft einem ja nicht mal, wenn man die Teile zu Hause in einem Schuhkarton aufbewahrt, denn das ist ebenfalls eine Datensammlung bzw. Datei. Das ist alles sehr problematisch.
    Das Gesetz versteht sich universell und schränkt sich nicht ein.

    Es ist wie oft: Sinnvolles wird so durchgeführt, dass am Ende alle leiden.

    Vor Allem ist das Gesetz ein starkes Gesetz gegen die Meinungsfreiheit. Es erzeugt eine Schere im Kopf.

    Man sollte keine Namen nennen, denn Namen sind persönliche Daten.

    Vorbereitet wurde das Gesetz wie der Bau einer kosmischen Straße quer durch das Sonnensystem bei „Per Anhalter durch die Galaxis.“

    Wenn ich einen freien Account habe, was isch habe, und wenn ich nur private Mitteilungen mache, nützt es nix, es wird Werbung geschaltet. Wenn ich ein Thema abonniere, hinterlasse ich meine Adresse. Komisch, dass man das noch extra deklarieren muss.
    Viele Wörter werden tabu, denn es handelt sich um Warenzeichen. Wenn ich sie nenne, kann das als Werbung betrachtet werden.
    Vor allem aber: Das Gesetz ist so geschrieben, dass man es nicht versteht. Mir fällt es sehr schwer, durchzublicken.

    Die Strafen sind selbst bei einer einfachen Abmahnung so hoch, dass man nur noch aufhören kann.

    Meine Blogs sind rein privat. Aber was bedeutet das?

    Alles sehr unklar.

    Alles sehr undurchsichtig.

    Häuserfassaden enthalten bereits auch persönliche Daten.

    Kritik enthält persönliche Daten (sonst wäre es keine Kritik).
    Jeder Link enthält persönliche Daten.

    Das Eis ist dünn. Abmahnvereine waren schon. Mit absurden Strafen im 5-stelligen Bereich.

    Was mich echt stört: Die dauernden und nicht abschaltbaren Informationen, dass Cookies verwendet werden. Man ist nur noch damit beschäftigt, Cookies zu bestätigen.

    Die ersten hat es schon getroffen, wenn ich es richtig verstanden habe.

    Ich hoffe, es ist nicht gar zu pessimistisch.

    Habe gerade wieder ein Cookie bestätigt.

    Ich hoffe, es war nicht gar zu pessimistisch. Ich denke nicht, dass wir einen besseren Datenschutz erhalten werden.

    Viele Grüße
    Bernd

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    • Das ist eine Liste von Schwachpunkten der Gesetzgebung, die ausgerechnet diejenigen verunsichert, die eigentlich durch diese ganzen Vorschriften geschützt werden sollten – paradox.
      Dass viele, gerade in den Blogs, mit ihren ganzen Erklärungen masslos übertreiben, zeugt von der Verunsicherung.
      Wenn du magst, lies doch mal bei Arno von Rosen seinen Artikel 1. Nachtrag DSGVO vom 23. Mai 2018 – demzufolge soll es im Gesetz einen Paragraphen geben, schreibt er, der verbiete, dass Seiten- oder Blogeigentümer wettbewerbsrechtlich abgemahnt werden könnten.
      Diese Bestätigungs-Banner, selbst wenn sie funktionieren und nach einmal anklicken verschwinden, können einem schon auf den Keks gehen.

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  11. Ich habe einen interessanten Artikel zur Verwendung von Bildern gefunden.
    Die ist für Fotos extrem ungünstig (den Link habe ich entfernt, weil Webseite mit Shop, tut mir leid, Hutschi, da bin ich ein gebranntes Kind.)
    Man darf im Prinzip ohne Genehmigung nur noch das eigene Bild und Bilder von Verstorbenen ohne Nachfrage und ausdrückliche Genehmigung veröffentlichen, wenn man kein Journalist ist und wenn es keinen historischen Zwecken dient. Bei allen anderen braucht man eine Genehmigung.

    Das Kunsturheberrecht könnte vielleicht Ausnahmen genehmigen, aber das ist diffizil. Wieweit Aufnahmen von Häusern, Gärten und Vorgärten persönliche Daten sind, ist mir unklar. Ich rechne sie nicht dazu. Aber sicher bin ich nicht.

    Die Disclaimer und die aufklappenden Menues sind oft eher verwirrend als klärend.

    .

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    • Danke, Hutschi. Gelesen habe ich die Abhandlung, aber den Link habe ich leider weglassen müssen, da es sich um eine Webseite mit Shop handelt, also nicht um eine Seite ohne finanzielle Interessen . Diesbezüglich bin ich bei WordPress ein gebranntes Kind, wegen der Werbung ist man da empfindlich.
      So richtig verständlich hat sich der Autor auch nicht ausgedrückt, es ist einer von den vielen verunsichernden Artikeln auf geschäftlichen Seiten mehr, die von den Klicks profitieren.
      Klar ist nur eines: die abgebildetenPersonen müssen sich selbst melden und beklagen, ohne Einwilligung fotografiert worden zu sein, wenn es ihnen nicht passt. Es ist nicht möglich, dass ein Dritter sich versucht einzumischen (ausgenommen Erziehungsberechtigte).
      Im Übrigen halte ich die Seite aus einem anderen Grund für eine sehr unzuverlässige Quelle: Es ist ausgeschlossen mutig, zu behaupten, EU-Angehörige könnten auf Reisen in Afrika oder „Amerika“ und Asien ungehemmt jeden fotografieren, solange der kein EU-Bürger wäre, aber für „die Asiaten, Afrikaner, Amerikaner oder sonstige nicht in der EU wohnhafte Personen“ gälten die Vorschriften der DSGVO nicht. Ja, die vielleicht nicht, aber nur, solange man nicht seine Fotos auf einem PC unter EU-Recht speichert bzw. auf seinem unter EU-Recht stehenden Blog veröffentlicht.
      Ausserdem ist herauszufinden, ob es dort nicht ähnliche Gesetze gibt, und muss man sich, wieder daheim, an die heimischen Gesetze halten: sollte also einer der Fotografierten aus einem der Urlaubsländer sein Foto entdecken und entfernen lassen wollen, gilt selbstverständlich das Recht des Wohnorts, an dem sich der Fotograf befindet. Es kann doch unmöglich sein, dass es Nicht-Eu-Bürger zu Menschen zweiter Klasse macht, nur weil jemand, der einen Juristen zu kennen behauptet hat, schreibt diese wären rechtlos in Deutschland?
      Ich glaube das nicht, kann es aber nicht belegen und will es jetzt auch gar nicht, weil das über meinen Zeit-Rahmen weit hinausgeht, wegen jedem Artikel Nachforschungen in internationalem Recht zu betreiben.
      Aber eines kann ich, nämlich den Irrtum des zitierten Juristen auf der von dir gefundenen Seite hinsichtlich etlicher Nicht-EU Länder widerlegen, und zwar durch den englischsprachigen > Wikipedia-Artikel „Photography and the law“, den ich sehr empfehle (und überhaupt nur derartige kontrollierte Quellen) oder wenigstens welche mit vernünftigen Beleg-Links.

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